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Staretndes Flugzeug, BBI-Baustelle (dpa-Archivbild)

Flughafen

Urteil: Mehr Entschädigung für BBI-Anwohner

Beim Bau des Hauptstadtflughafens "Berlin Brandenburg International" können möglicherweise einige Anwohner auf höhere Entschädigungen hoffen, als ihnen bisher zugestanden wurden.

Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage eines Paares statt, dessen Haus in der neuen Einflugschneise Süd des künftigen Großflughafens liegt. Die beiden hatten auf höhere Entschädigung für den Fall geklagt, dass sie ihr Grundstück verkaufen wollen. Die Karlsruher Richter hoben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auf.

Verkehrswert muss neu berechnet werden

Flugzeug im Landeanflug (Bild: dpa)

Flugzeug im Anflug auf Schönefeld 

Knackpunkt ist die Berechnung des Verkehrswertes von Grundstücken in der Einflugschneise. Im Fall des betroffenen Paares war dieser Wert im Jahr 2008 und damit zu einem Zeitpunkt geschätzt worden, an dem die Baupläne und ihre Auswirkungen bereits lange bekannt waren. Die Kläger machten nun erfolgreich geltend, dass ihr Grundstück damals bereits deutlich an Wert verloren hatte. Die Entschädigung falle damit - gemessen am ursprünglichen Wert des Areals - viel zu niedrig aus.

Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation und entschied, die Kläger würden in ihrer Eigentumsgarantie verletzt. Die Interessen der Anwohner und des Gemeinwohls seien "fehlerhaft gewichtet und in keinen angemessenen Ausgleich gebracht worden", heißt es in der Begründung. Die fällige Entschädigung muss nun neu berechnet werden.

Verkehrsministerium spricht von Einzelfall

Nach Angaben des Brandenburger Verkehrsministeriums bezieht sich das Urteil auf einen Einzelfall. Die weitaus größere Zahl der vom Lärmschutz betroffenen Fälle bleibe unberührt. Flughafensprecher Kunkel erklärte, insgesamt komme für 120 Häuser eine Übernahme in Frage. Bisher sei offen, ob das Karlsruher Urteil auch für die anderen Eigenheimbesitzer gelte.

Den Bau des Flughafens stellt das Karlsruher Urteil nicht in Frage. Klagen der Anwohner gegen das Projekt hatte das Bundesverfassungsgericht bereits abgewiesen. Der Probebetrieb auf dem neuen Flughafen soll im kommenden Frühjahr beginnen. Im Herbst soll dann der bislang wichtigste Berliner Flughafen Tegel geschlossen werden.

Stand vom 11.03.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 11.03.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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Blick vom Infotower (Quelle: dpa)

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